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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.06.2013
Aktenzeichen: II R 3/12

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2011
Aktenzeichen: 7 K 417/10 GE

Schlagzeile:

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Schlagworte:

Grunderwerbsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Erkennbarkeit eines abgestimmten Verhaltens ist nicht erforderlich

Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u.a. vor, wenn die Personen durch ihr abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss des Grundstückskaufvertrags und der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken, ohne dass dies für den Erwerber erkennbar sein muss.

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8, § 9

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