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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.08.2013
Aktenzeichen: VIII R 10/10

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.03.2009
Aktenzeichen: 1 K 158/05

Schlagzeile:

Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

Schlagworte:

Körperschaftsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verdeckte Treuhand

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

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