Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.04.2013 |
Aktenzeichen: | 1 K 1156/12 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch aus europarechtlichen Grundsätzen
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Erstattungsanspruch, EU-Recht, Insolvenz, Neutralitätsprinzip, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Weist ein Unternehmer für eine innerdeutsche steuerfreie Lieferung irrtümlich Umsatzsteuer in der Rechnung aus und führt diese (nach Zahlung durch den Leistungsempfänger) an das Finanzamt ab, so steht dem Leistungsempfänger - auch aus dem europarechtlichen Grundsatz der Effektivität und der Neutralität der Mehrwertsteuer - gegenüber dem für den Leistenden zuständigen Finanzamt kein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, wenn sich nachher herausstellt, dass die Umsatzsteuer zu Unrecht an den Leistenden gezahlt wurde, von diesem aber wegen inzwischen eingetretener Insolvenz nicht mehr erstattet werden kann.
§§ 37, 218 AO; 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.