Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2013
Aktenzeichen: 13 K 2184/12 E

Schlagzeile:

Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist bei einer Nettolohnvereinbarung nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen

Schlagworte:

Lohnsteuer, Nachzahlung, Nettolohnvereinbarung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Der Kläger, ein japanischer Staatsangehöriger, war aufgrund einer Entsendungsvereinbarung als Angestellter in Deutschland tätig. Er traf mit seiner Arbeitgeberin eine Nettolohnvereinbarung. Danach zahlte die Arbeitgeberin den Nettolohn aus und übernahm die darauf anfallenden Steuern. Im Rahmen von Veranlagungen anfallende Einkommensteuererstattungen wurden an die Arbeitgeberin abgeführt. Kam es zu Nachzahlungen, wurden diese von der Arbeitgeberin erbracht.

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die als Arbeitslohn zu erfassenden Einkommensteuernachzahlungen durch die Arbeitgeberin den Brutto- oder Nettolohn des Klägers erhöhen. Mit der Klage wendete sich der Kläger gegen die Handhabung des Finanzamts, das den Nachzahlungsbetrag auf einen Bruttolohn hochrechnete.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Nach der Rechtsprechung sei ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten habe, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen. Diese Grundsätze seien auf den Streitfall übertragbar.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 1/14 (Aufnahme in die Datenbank am 17.4.2014)
Führen bei einer Nettolohnvereinbarung durch den Arbeitgeber getragene Einkommensteuernachzahlungen zu einer Erhöhung des laufenden Bruttoarbeitslohns oder des Nettolohns?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 8; EStG § 11; EStG § 39b
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 3.12.2013 (13 K 2184/12 E)

zur Suche nach Steuer-Urteilen