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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2013
Aktenzeichen: 10 K 3512/11

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:

Einkommensteuer/Gewinnfeststellung

Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 2009

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IV R 20/13 geführt. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.8.2013) sind folgende Informationen gespeichert:

Ist die Abzugsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG verfassungsgemäß? Ist von der Anwendung im Wege verfassungskonformer Auslegung abzusehen, soweit die Regelung (im Streitfall wegen Einstellung der gewerblichen Tätigkeit) einen endgültigen Verlustausschluss bewirkt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 4 S 3; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 8.4.2013 (10 K 3512/11)

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