Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.05.2013 |
Aktenzeichen: | 8 K 1806/10 |
Schlagzeile: |
Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. Frühruhestandsgelder
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:
Einkommensteuer/Gewinnfeststellung
– Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. Frühruhestandsgelder
– Berichtigung nach § 129 AO
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X B 107/13 geführt.