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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.05.2013
Aktenzeichen: 8 K 1806/10

Schlagzeile:

Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. Frühruhestandsgelder

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:

Einkommensteuer/Gewinnfeststellung

– Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. Frühruhestandsgelder
– Berichtigung nach § 129 AO

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X B 107/13 geführt.

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