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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2013
Aktenzeichen: 4 K 139/13

Schlagzeile:

Anrechnung von Beitragserstattungen auf gezahlte Versicherungsbeiträge

Schlagworte:

Beitragserstattung, Krankenversicherung, Sonderausgaben, Versicherung, Versicherungsbeitrag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Für das Jahr 2010 zur Basisabsicherung gezahlte Krankenversicherungsbeiträge dürfen nicht um Beitragserstattungen für Jahre gemindert werden, in denen sich diese nur beschränkt als Sonderausgaben auswirken konnten.

Hinweis: Das FG widerspricht damit der Auffassung des BMF (Az: IV C 3 - S 2221/12/10010 :004).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, X R 6/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2014)
Anrechnung von Beitragserstattungen auf gezahlte Versicherungsbeiträge: Sind die im Jahr 2010 zur Basisabsicherung gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ohne Minderung um die für das Jahr 2009 erhaltenen Erstattungen aus Krankenversicherungsbeiträgen, die sich in 2009 nicht in vollem Umfang beim Sonderausgabenabzug ausgewirkt haben, als Sonderausgabe abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10 Abs 1 Nr 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 18.12.2013 (4 K 139/13)

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