Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2013 |
Aktenzeichen: | 4 K 159/13 |
Schlagzeile: |
Investitionsabzugsbetrag darf nachträglich zur Kompensation von Mehrergebnissen gebildet werden
Schlagworte: |
Außenprüfung, Betriebsprüfung, Investitionsabzugsbetrag, Mehrergebnis
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut kann nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen.
Das FG Niedersachsen hat der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Nach dem einschlägigen BMF-Schreiben vom 20.11.2013 (Aktenzeichen IV C 6 - S 2139 b/07/10002) soll die Bildung eines Abzugsbetrags zur Kompensation von nachträglichen Einkommenserhöhungen nicht zulässig sein.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 9/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2014)
Kann für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a; EStG § 4 Abs 1; EStG § 13
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 18.12.2013 (4 K 159/13)