Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 18.12.2013
Aktenzeichen: 3 K 3246/12 Erb

Schlagzeile:

Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer, die auf eine durch Vermächtnis zugewendete Leibrente entfällt, bei Insolvenz des Erben

Schlagworte:

Billigkeitserlass, Erbschaftsteuer, Erlass, Insolvenz, Jahresversteuerung, Leibrente, Rente, Unbilligkeit, Vermächtnis, Vermögensverfall

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Billigkeitserlass der gemäß § 23 ErbStG anfallenden Erbschaftsteuer, die auf eine durch Vermächtnis zugewendete Leibrente entfällt, kommt nicht deswegen aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, weil der verpflichtete Erbe die Rente wegen Insolvenz nicht mehr zahlt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, II R 4/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.2.2014)
Antrag auf Erlass der Erbschaftsteuer wegen Unbilligkeit:
Ist die festgesetzte Erbschaftsteuer für ein Vermächtnis, für das die Jahresversteuerung nach § 23 Abs. 1 ErbStG gewählt wurde nach Vermögensverfalls des Vermächtnisverpflichteten wegen sachlicher oder persönlicher Billigkeitsgründe zu erlassen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 23 Abs 2 S 1; AO § 163; AO § 227
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 18.12.2013 (3 K 3246/12 Erb)

zur Suche nach Steuer-Urteilen