Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2014 |
Aktenzeichen: | 5 K 284/13 |
Schlagzeile: |
Abzug der überhöhten Nutzungsvergütung für einen Dienstwagen als Werbungskosten
Schlagworte: |
Dienstwagen, Firmenwagen, Nutzungsvergütung, Überzahlung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Eine vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlte Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt (sog. Überzahlung), ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 5 - S 2334/11/10004) in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 24/14.