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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2014
Aktenzeichen: 5 K 284/13

Schlagzeile:

Abzug der überhöhten Nutzungsvergütung für einen Dienstwagen als Werbungskosten

Schlagworte:

Dienstwagen, Firmenwagen, Nutzungsvergütung, Überzahlung, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Eine vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlte Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt (sog. Überzahlung), ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 5 - S 2334/11/10004) in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 24/14.

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