Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.08.2013 |
Aktenzeichen: | 16 K 286/12 |
Schlagzeile: |
Option bei Grundstücksumsätzen nach Eintritt der Bestandskraft
Schlagworte: |
Bestandskraft, Grundstück, Option, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht eines Grundstücksverkaufs nach § 9 UStG kann auch noch nach formeller Bestandskraft der Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung ausgeübt werden. § 9 UStG enthält keine zeitlichen Vorgaben. Erst mit der materiellen Bestandskraft ist daher die Option zur Steuerpflicht ausgeschlossen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, XI R 40/13 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2014)
Kann eine Option zur Umsatzsteuerpflicht eines Grundstückskaufs nach § 9 UStG auch noch nach formeller Bestandskraft der Umsatzsteuerjahresfestsetzung ausgeübt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 9 Abs 1; UStG § 9 Abs 3 S 2; UStG § 4 Nr 9 Buchst a; AO § 164
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 22.8.2013 (16 K 286/12)