Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.03.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 1265/11 |
Schlagzeile: |
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem Bauträgerunternehmen
Schlagworte: |
Bauträger, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuer, Vermietung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Auch in einem Bauträgerfall kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung gegeben sein, wenn der Bauträger zwar anfänglich eine sofortige Veräußerungsabsicht hat, die Immobilie nach ihrer Erstellung jedoch zunächst über mehrere Jahre hält, sie während dieser Zeit weitgehend vermietet und erst dann veräußert.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
In der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgenden Informationen zu dem anhängigen Verfahren gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, XI R 16/14 (Aufnahme in die Datenbank am 19.9.2014)
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem Bauträgerunternehmen:
Kann auch ein Bauträgerunternehmen nach mehrjähriger Vermietung eines Objekts eine verfestigte Vermietungstätigkeit ausüben, die Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG sein kann?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 1 Abs 1a; UStG § 13b Abs 1 Nr 3; UStG § 13b Abs 2; EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 5.3.2014 (1 K 1265/11)