Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.04.2014 |
Aktenzeichen: | 6 K 1612/11 |
Schlagzeile: |
Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern durch Landwirte
Schlagworte: |
Durchschnittssatzbesteuerung, Erntehelfer, Landwirt, Saisonarbeiter, Umsatzsteuer, Unterbringung, Verpflegung
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Gewährt ein Landwirt seinen Erntehelfern Unterkunft und Verpflegung, unterliegt dies der normalen Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent (Unterkunft) und zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Verpflegung). Solche Leistungen sind weder von der Umsatzsteuer befreit noch unterliegen sie der günstigen Pauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
In der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgenden Informationen zu dem anhängigen Verfahren gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, XI R 33/14 (Aufnahme in die Datenbank am 19.9.2014)
Besteuerung der Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern:
Ist die entgeltliche Unterbringung und Verpflegung von Saisonarbeitskräften nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG oder nach allgemeinen Grundsätzen zu besteuern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 24; EWGRL 388/77 Art 25 Abs 2 Nr 5; EGRL 112/2006 Art 295 Abs 1 Nr 5
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.4.2014 (6 K 1612/11)