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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.07.2014
Aktenzeichen: V R 44/13

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.07.2013
Aktenzeichen: 2 K 1943/10

Schlagzeile:

Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt - Leichtfertige Steuerverkürzung i.S. von § 173 Abs. 2 AO

Schlagworte:

EU-Binnenmarkt, Leichtfertige Steuerverkürzung, Nachweis, Steuerfreiheit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.

Normen:
UStG § 6a
AO §§ 173, 370, 378

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