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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2014
Aktenzeichen: I R 33/09

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.03.2009
Aktenzeichen: 6 K 3474/06

Schlagzeile:

Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn

Schlagworte:

Aktiengewinn, Körperschaftsteuer, negativer Aktiengewinn, Steuerbilanzgewinn, Wertpapier-Sondervermögen

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Der in § 40a Abs. 1 KAGG i.d.F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG 2002 umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG 2002 als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn.

Normen:
KAGG i.d.F. des StSenkG § 40a Abs. 1
KAGG n.F. § 40a Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 18
KStG 2002 § 8b Abs. 2, 3

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