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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.05.2014
Aktenzeichen: II R 7/13

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.01.2013
Aktenzeichen: 3 K 2461/11 Erb

Schlagzeile:

Schenkungsteuerliche Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

Schlagworte:

Nießbrauch, Rechtsverzicht, Schenkungsteuer, Verzicht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG a.F. steht dem nicht entgegen.

2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts – sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG a.F. oder nach § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG a.F. als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten – ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des Erwerbs des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1
ErbStG vor 2009 § 10 Abs. 6 Satz 5, § 25 Abs. 1

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