Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.07.2014 |
Aktenzeichen: | 11 K 1432/11 |
Schlagzeile: |
Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nicht zu versteuern
Schlagworte: |
Ausgleichszahlung, Scheidung, Versorgungsausgleich
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ausgleichszahlungen nach einer Scheidung zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen, da sie sich keiner Einkunftsart zuordnen lassen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.