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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: I R 46/12

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2012
Aktenzeichen: 6 K 108/10

Schlagzeile:

Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums bei einer Ansammlungsrückstellung

Schlagworte:

Anpassung, Ansammlungsrückstellung, Ansammlungszeitraum, Nutzungszeitraum, Rückstellung, Stichtag

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Auch beim Ausweis von Rückstellungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist (sog. Ansammlungsrückstellung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG 2002), ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird deshalb das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis (hier: Miet- und Pachtvertrag) über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus – sei es durch Änderung des bisherigen Vertrags, sei es durch Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses – (wirtschaftlich) fortgesetzt, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungausweis zugrunde zu legen.

Normen:
AO § 367 Abs. 2a
EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
GewStG 2002 § 7 Satz 1
KStG 2002 § 8 Abs. 1 Satz 1
HGB § 242 Abs. 1, § 249 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 2 Satz 2, § 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB a.F. § 249 Abs. 3 Satz 2

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