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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2014
Aktenzeichen: II R 50/12

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2012
Aktenzeichen: 11 K 11198/09

Schlagzeile:

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch einen Miterben

Schlagworte:

Erbengemeinschaft, Erwerbsvorgang, Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Vorkaufsrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Grundstückserwerb, der auf der Übertragung von Anteilen an einer Erbengemeinschaft beruht, kann auch dadurch rückgängig gemacht werden, dass ein Miterbe sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt und der Erwerber in Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 2035 Abs. 1 Satz 1 BGB die Erbteile unmittelbar auf den vorkaufsberechtigten Miterben überträgt.

Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 16 Abs. 2 Nr. 3
BGB § 2034, § 2035

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