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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.08.2014
Aktenzeichen: V R 16/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2014
Aktenzeichen: 5 K 5235/12

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Anforderung an den Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen

Schlagworte:

Ausfuhr, Ausfuhrlieferung, Buchnachweis, Rechnung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen.

UStG § 6
UStDV § 13

Hinweis: Es ist unerheblich, ob die Buchführung ordnungsmäßig ist und ein etwaig erforderliches Warenausgangsbuch geführt wird.

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