Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2014
Aktenzeichen: VI R 41/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2013
Aktenzeichen: 7 K 3185/12

Schlagzeile:

Ruhestandsbeamte haben Anspruch auf Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn AG

Schlagworte:

Altersentlastungsbetrag, Beamter, Deutsche Bahn AG, Fahrvergünstigung, Lohnsteuer, Personalrabatt, Rabattfreibetrag, Ruhestand, Ruhestandsbeamter

Wichtig für:

Beamte

Kurzkommentar:

Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG für Ruhestandsbeamte

1. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.

2. Der Altersentlastungsbetrag ist nicht auf steuerfreie Einkünfte anwendbar.

EStG §§ 8 Abs. 3, 24a Sätze 1, 2, 4, 5
DBGrG § 12 Abs. 2, 4, 8

zur Suche nach Steuer-Urteilen