Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.08.2014 |
Aktenzeichen: | II R 44/13 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2013 |
Aktenzeichen: | 3 K 103/13 Erb |
Schlagzeile: |
Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, geldwerte Vorteil, Grundstücksveräußerung, Schenkungsteuer
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und führt daher nicht zum Entstehen von Schenkungsteuer.
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
EStG § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2