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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.2014
Aktenzeichen: X R 15/10

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2010
Aktenzeichen: 2 K 146/06

Schlagzeile:

Änderung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Nichtigkeit, Verfahrensrecht, Verwaltungsakt

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde;
Änderung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

1. Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen (Änderung der Rechtsprechung).

2. Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern. Zugleich bewirkt die Nichtigkeitsfeststellung die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO).

AO § 118, § 124, § 125 Abs. 5, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182
FGO § 41 Abs. 1, § 110 Abs. 1
VwVfG § 44 Abs. 5
SGB X § 40 Abs. 5

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