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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.10.2014
Aktenzeichen: VI R 16/14

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.09.2013
Aktenzeichen: 2 K 2038/11

Schlagzeile:

Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

Schlagworte:

Beschäftigungsort, Doppelte Haushaltsführung, Hausstand, Lebensgefährte, Lebensmittelpunkt, Mittelpunkt der Lebensinteressen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.

2. Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort zusammenleben. Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt)Bezugsperson zu verorten.

3. In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

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