Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2014
Aktenzeichen: X R 15/13

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2012
Aktenzeichen: 4 K 953/10

Schlagzeile:

Bindungswirkung einer Bescheinigung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Schlagworte:

Abschreibung, Bescheinigung, Bindungswirkung, Entwicklungsbereich, Gebäudeabschreibung, Grundlagenbescheid, Herstellungskosten, Instandsetzung, Modernisierung, Sanierungsgebiet, Sanierungsobjekt

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

1. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Daher prüft allein die Gemeinde, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden (Änderung der Senatsrechtsprechung).

2. Keine Bindungswirkung besteht demgegenüber in Bezug auf die Höhe der begünstigten Herstellungskosten, da bei Maßnahmen i.S. des § 7h EStG nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der begünstigten Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergeben muss.

3. Veräußert eine Gemeinde ein Sanierungsobjekt, das noch von ihr instandgesetzt oder modernisiert werden soll, ist der Erwerber nicht von der Förderung gemäß § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG ausgeschlossen.

EStG § 7h, § 10f
AO § 171 Abs. 10

zur Suche nach Steuer-Urteilen