Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.2014 |
Aktenzeichen: | II R 24/14 |
Vorinstanz: |
FG Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.03.2014 |
Aktenzeichen: | 3 K 1/14 (1) |
Schlagzeile: |
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Frist, Revisionsbegründung, Steuerbegünstigung, Vermietung, Vermietungsabsicht, Wiedereinsetzung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist.
2. Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind.
ErbStG § 9, § 13c