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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.2014
Aktenzeichen: VIII R 21/12

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2012
Aktenzeichen: 7 K 4640/09 E

Schlagzeile:

Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

Schlagworte:

Altersversorgung, Arbeitgeberanteil, Rentenversicherung, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Renten-versicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde.

Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
AO §§ 85, 88

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