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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2014
Aktenzeichen: IV R 36/13

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.08.2013
Aktenzeichen: 1 K 2111/09

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Mitunternehmeranteil, Tarifbegünstigung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unterliegt nicht der Tarifbegünstigung, wenn der Steuerpflichtige zuvor aufgrund einheitlicher Planung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung einen Teil des ursprünglichen Mitunternehmeranteils ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen hat.

Normen:
EStG § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 34 Abs. 3

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