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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2014
Aktenzeichen: I R 23/13

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.01.2013
Aktenzeichen: 12 K 12056/12

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen bei der Gewinnermittlung

Schlagworte:

Abschreibung, dealing at arm's length, Fremdvergleich, Gesellschafterdarlehen, Gewinnermittlung, Konzernrückhalt, Teilwert, Teilwertabschreibung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (a.F.) bei Teilwertabschreibung infolge unbesichert begebenen Darlehens
Abkommensrechtlicher Grundsatz des "dealing at arm's length"

1. Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen i.S. von § 8b Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Januar 2009 I R 52/08).

2. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: nach Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989) ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003) nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: ein Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. Er ermöglicht indessen nicht die Korrektur einer Abschreibung, die (nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002) auf den Teilwert der Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise unbesichert begeben hat (Abweichung vom BMF-Schreiben vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, dort Rz 3).

3. Ob die Teilwertabschreibung der Rückzahlungsforderungen infolge der fehlenden Besicherung gerechtfertigt ist, bestimmt sich (auch) nach den Maßstäben des sog. Konzernrückhalts (insoweit Bestätigung des BMF-Schreibens vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, dort Rz 13).

AStG (i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003) § 1 Abs. 1 und 4
DBA-USA 1989 Art. 9 Abs. 1
Protokoll zum DBA-USA 1989 Nr. 7
EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
KStG 2002 (i.d.F. des JStG 2008) § 8b Abs. 3

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