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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2014
Aktenzeichen: II R 20/14

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.02.2014
Aktenzeichen: 3 K 2428/12

Schlagzeile:

BFH definiert Wohnungsbegriff im Sinne des Grundsteuergesetzes

Schlagworte:

Grundsteuer, Studentenwohnheim, Wohnheim, Wohnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 m2 hat.

Normen:
BewG § 181 Abs. 9 Satz 4
GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b, § 5 Abs. 2, § 7

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