Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2014 |
Aktenzeichen: | II R 20/14 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.02.2014 |
Aktenzeichen: | 3 K 2428/12 |
Schlagzeile: |
BFH definiert Wohnungsbegriff im Sinne des Grundsteuergesetzes
Schlagworte: |
Grundsteuer, Studentenwohnheim, Wohnheim, Wohnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 m2 hat.
Normen:
BewG § 181 Abs. 9 Satz 4
GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b, § 5 Abs. 2, § 7