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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.02.2015
Aktenzeichen: II R 12/14

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.11.2013
Aktenzeichen: 1 K 3364/10

Schlagzeile:

Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast bei der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Beitrittsaufforderung, BMF, Bundesfinanzministerium, Erbschaftsteuer, Kapitalgesellschaft, Nachlassverbindlichkeit, Pflichtteil, Pflichtteilslast

Wichtig für:

Erben, Steuerberater

Kurzkommentar:

Beitrittsaufforderung an das Bundesfinanzministerium

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört.

Normen:
ErbStG § 10 Abs. 6 a.F., § 13a a.F.

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