Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.2014 |
Aktenzeichen: | IX R 4/14 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.01.2014 |
Aktenzeichen: | 4 K 244/11 |
Schlagzeile: |
Wahl der Zuflussbesteuerung bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge
Schlagworte: |
Beteiligungsverkauf, Halbeinkünfteverfahren, Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Wiederkehrende Bezüge, Zufluss, Zuflussbesteuerung
Wichtig für: |
Kapitalanleger, Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Bei Veräußerung einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i.V.m. R 139 Abs. 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BMF-Schreiben vom 3. August 2004 in BStBl I 2004, 1187).
2. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung anwendbar, auch wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses für laufende Ausschüttungen aus der Gesellschaft das Halbeinkünfteverfahren anwendbar gewesen wäre.
EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2, § 24 Nr. 2, § 52 Abs. 4b Nr. 2