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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2015
Aktenzeichen: V R 38/13

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2012
Aktenzeichen: 14 K 1973/11

Schlagzeile:

Änderungsmöglichkeit bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen

Schlagworte:

Abtretung, Änderung, Berichtigung, Korrektur, Umsatzsteuer, Widerstreitende Steuerfestsetzungen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 AO

Der Begriff "bestimmter Sachverhalt" erfasst nicht nur einzelne steuererhebliche Tatsachen, sondern auch den einheitlichen, für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhaltskomplex, sofern die ihn bildenden Sachverhaltselemente einen inneren Zusammenhang aufweisen.

AO § 174 Abs. 4

Das BFH-Urteil befasst sich auch mit den umsatzsteuerlichen Folgen bei der Entgeltvereinnahmung nach Abtretung. Der Leitsatz hierzu lautet:

Der leistende Unternehmer vereinnahmt ein Entgelt auch dann, wenn der Leistungsempfänger nach Abtretung des Vergütungsanspruchs an den Abtretungsempfänger zahlt.

UStG § 3 Abs. 9, § 10, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c

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