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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2015
Aktenzeichen: V R 60/14

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2014
Aktenzeichen: 4 K 179/10

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen

Schlagworte:

Bleaching, Heilbehandlung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Wurzelbehandlung, Zahnarzt, Zahnaufhellung

Wichtig für:

Zahnärzte

Kurzkommentar:

Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie Heilbehandlungen.

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1
FGO § 118 Abs. 2, § 135 Abs. 2

Hintergrund: Der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.

Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung.

Im Streitfall hatte die Klägerin --eine Zahnarztgesellschaft-- im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest.

Anders der BFH: Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. So verhielt es sich im Streitfall: Es sollten Zahn-Verdunklungen aus Vorschädigungen behandelt und damit negative Auswirkungen der Vorbehandlung beseitigt werden.

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