Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.02.2015 |
Aktenzeichen: | 3 K 297/14 |
Schlagzeile: |
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Säumniszuschlag, Schonfrist, Stundung, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Regelung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 240 AO, Ziffer 5 Abs. 2 Buchst. b), nach der ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit nach § 227 AO in Betracht kommt, wenn einem bisher pünktlichen Steuerzahler ein offenbares Versehen unterlaufen ist, ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass es lediglich zu einer geringfügigen Überschreitung der dreitätigen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 AO gekommen sein darf, bei der dem Gegenleistungs-charakter der Säumniszuschläge nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt.
Eine Überschreitung von fast einem Monat ist nicht als nur geringfügig zu beurteilen. Das gilt ungeachtet des Umstandes, dass im Falle einer Stundung Zinsen lediglich für volle Monate zu zahlen sind.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.