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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2015
Aktenzeichen: XI R 35/12

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.08.2012
Aktenzeichen: 12 K 1967/11

Schlagzeile:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

Schlagworte:

Autorenlesung, Ermäßigter Umsatzsteuersatz, Lesung, Steuersatz, Theater, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung.

2. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

UStG § 4 Nr. 20, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anhang III Kategorie 7 und 9

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