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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2015
Aktenzeichen: VIII R 43/12

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2012
Aktenzeichen: 6 K 39/12

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Stipendien

Schlagworte:

Forschung, Hochschule, Steuerfreiheit, Stipendium

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Stipendien für an einer Hochschule beschäftigte Wissenschaftler zur Erfüllung einer Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts sind nach § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG 2009 grundsätzlich steuerfrei, wenn sie die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen, nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden und der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist.

Normen:
EStG 2009 § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a, § 18 Abs. 1 Nr. 1

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