Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2015
Aktenzeichen: X R 20/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.03.2014
Aktenzeichen: 10 K 14215/12

Schlagzeile:

Altersvorsorgezulage trotz Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist

Schlagworte:

Altersvorsorgezulage, Beamter, Datenübermittlung, Einwilligung, Einwilligungsfrist, Frist, Höhere Gewalt, Versäumung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wichtig für:

Beamte

Kurzkommentar:

Erteilt ein Beamter die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist und ist er daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt, ist er bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG gleichwohl mittelbar zulageberechtigt.

EStG § 10a Abs. 1 Satz 1, § 79 Satz 1 und 2
AO § 110

Hinweis:
Der BFH befasst sich mit folgenden Aspekten:
Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtümern über Verfahrensrecht

zur Suche nach Steuer-Urteilen