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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2015
Aktenzeichen: VI R 17/14

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.02.2014
Aktenzeichen: 13 K 3724/12 E

Schlagzeile:

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Zivilprozesskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung).

2. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.

EStG § 33

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