Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.06.2015 |
Aktenzeichen: | VI R 17/14 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.02.2014 |
Aktenzeichen: | 13 K 3724/12 E |
Schlagzeile: |
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastungen, Zivilprozesskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung).
2. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
EStG § 33