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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2015
Aktenzeichen: 2 K 158/14

Schlagzeile:

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Außenprüfung, Festsetzungsfrist, Genussschein, Halbeinkünfteverfahren, Kapitaleinkünfte, Privates Veräußerungsgeschäft, Verlust

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Halbeinkünfteverfahren ist für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen in 2001 wegen Verstoßes gegen Art. 56 EG (= Art. 63 AEUV) nicht anwendbar.

Eine Außenprüfung wird nicht im Sinne von § 171 Abs. 4 Satz 2 AO unmittelbar nach ihrem Beginn unterbrochen mit der Folge, dass keine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist eintritt, wenn schon erste verwertbare Ergebnisse vorliegen.

Revision eingelegt, Az. des BFH IX R 34/15.

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