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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.05.2015
Aktenzeichen: III R 26/14

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: 8 K 1658/13

Schlagzeile:

Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

Schlagworte:

Einspruch, E-Mail, qualifizierte elektronische Signatur, Signatur, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss.

2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Einlegung eines Einspruchs nicht anzuwenden.

AO § 357 Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 87a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2

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