Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.04.2015
Aktenzeichen: VIII R 29/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.04.2013
Aktenzeichen: 4 K 2910/10

Schlagzeile:

Überschreitung der Gewinngrenze für den Anspruch auf einen Investitionsabzugsbetrag durch Auflösung von Ansparabschreibungen nach früherem Recht

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Auflösung, Gewinngrenze, Investitionsabzugsbetrag

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 kann nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags einen Gewinn von 100.000 € durch die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen überschreitet.

Norm:
EStG § 7g Abs. 1 i.d.F. des UntStRefG 2008

zur Suche nach Steuer-Urteilen