Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.03.2015 |
Aktenzeichen: | 1 K 1170/11 |
Schlagzeile: |
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Barlohnumwandlung und Rückstellung für Zeitwertkonto
Schlagworte: |
Barlohnumwandlung, Körperschaftsteuer, Rückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zeitwertkonto
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell stellt eine Vermögensminderung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) dar.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, I R 26/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2015)
Stellt die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell eine Vermögensminderung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 24.3.2015 (1 K 1170/11)