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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.03.2015
Aktenzeichen: 1 K 1170/11

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Barlohnumwandlung und Rückstellung für Zeitwertkonto

Schlagworte:

Barlohnumwandlung, Körperschaftsteuer, Rückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zeitwertkonto

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell stellt eine Vermögensminderung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) dar.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, I R 26/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2015)
Stellt die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell eine Vermögensminderung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 24.3.2015 (1 K 1170/11)

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