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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2015
Aktenzeichen: VI R 68/14

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: 2 K 272/12

Schlagzeile:

Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Gutachten, Krankheit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV ist der Zeitpunkt der Behandlung.

2. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV vorliegt, kann sich das Finanzgericht (FG) auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche Gutachten stützen, die in Verfahren vor anderen Gerichten zur Beurteilung dieser Frage herangezogen wurden. In diesem Fall muss das FG die Beteiligten auf diese Absicht hinweisen und ihnen die entsprechenden Unterlagen zugänglich machen.

EStG § 33
EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f

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