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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.06.2015
Aktenzeichen: III R 7/14

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2013
Aktenzeichen: 13 K 4566/10 E

Schlagzeile:

Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Schlagworte:

Ehegatten, Ermäßigungshöchstbetrag, Gewerbebetrieb, Gewerbliche Einkünfte, Saldierung, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten

1. Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen BMF-Schreiben vom 24. Februar 2009, BStBl I 2009, 440, Rz 16).

2. Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.

EStG § 26b, § 35

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