Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.04.2015 |
Aktenzeichen: | VI R 5/14 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.11.2013 |
Aktenzeichen: | 3 K 2728/10 |
Schlagzeile: |
Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltszahlungen an im Ausland ansässige Angehörige
Schlagworte: |
Angehörige, Ausland, Außergewöhnliche Belastungen, Behinderung, Erwerbsobliegenheit, Pflege, Schätzung, Unterhalt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt.
2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, kommt eine Schätzung der (fiktiven) Einkünfte in Betracht.
AO § 90 Abs. 2
BGB § 1602 Abs. 1
EStG § 33a Abs. 1 Sätze 1, 3, 4 und 5
SGB VI §§ 35 Satz 2, 235 Abs. 2