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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.04.2015
Aktenzeichen: VI R 5/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2013
Aktenzeichen: 3 K 2728/10

Schlagzeile:

Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltszahlungen an im Ausland ansässige Angehörige

Schlagworte:

Angehörige, Ausland, Außergewöhnliche Belastungen, Behinderung, Erwerbsobliegenheit, Pflege, Schätzung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt.

2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, kommt eine Schätzung der (fiktiven) Einkünfte in Betracht.

AO § 90 Abs. 2
BGB § 1602 Abs. 1
EStG § 33a Abs. 1 Sätze 1, 3, 4 und 5
SGB VI §§ 35 Satz 2, 235 Abs. 2

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