Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.2015 |
Aktenzeichen: | 5 K 115/12 |
Schlagzeile: |
Verluste beim An- und Verkauf von Gold
Schlagworte: |
gewerbliche Tätigkeit, Gold, Private Vermögensverwaltung, Verlust, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Verluste beim An- und Verkauf von Gold bleiben als (Miss-) Erfolg privater Vermögensverwaltung einkommensteuerlich unberücksichtigt, wenn das Gericht bei Würdigung des Sachverhalts auf der Grundlage der – nicht beweisbedürftigen – Verkehrs-auffassung zu dem Ergebnis kommt, dass das Tun des Steuerpflichtigen unprofessionell ist und nicht dem Bild einer gewerblichen Tätigkeit entspricht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.