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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.09.2015
Aktenzeichen: VI R 1/14

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2013
Aktenzeichen: 13 K 2184/12 E

Schlagzeile:

Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

Schlagworte:

Arbeitslohn, Lohnsteuer, Nachzahlung, Nettolohn, Nettolohnvereinbarung, sonstiger Bezug

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

1. Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt.

2. Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38a Abs. 1 Satz 3

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