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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.09.2015
Aktenzeichen: VI R 58/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.05.2013
Aktenzeichen: 15 K 259/12

Schlagzeile:

Werbungskosten eines Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten

Schlagworte:

Bürgschaft, Bürgschaftsverlust, Erwerbsaufwand, Mittelbare Beteiligung, Veranlassungszusammenhang, Verlust, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht.

Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zu Gunsten seines in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tätigen Arbeitgebers kann durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein.

Ist der Arbeitnehmer mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, kann die Übernahme der Bürgschaft auch im Gesellschaftsverhältnis zur Obergesellschaft gründen.

Normen: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 17

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