Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.12.2015 |
Aktenzeichen: | X R 30/14 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2013 |
Aktenzeichen: | 8 K 111/13 |
Schlagzeile: |
Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug erstattungspflichtigen Krankengeldes
Schlagworte: |
Erfüllungsfiktion, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, Renten, Zufluss
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer.
2. Die Grundsätze des Senatsurteils vom 10. Juli 2002 X R 46/01 gelten auch für die durch das AltEinkG eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.
EStG § 11, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa
SGB X § 107 Abs. 1, § 103